Beantragung einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters: Ihr Ratgeber
In unserem Ratgebertext, zur Beantragung einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister, geben wir Ihnen Aufschluss darüber, wie Sie eine Abschrift am besten beantragen. Des Weiteren klären wir den Unterschied zwischen einer Lebenspartnerschaftsurkunde und der beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Am Ende unseres Ratgebertexts widmen wir uns den am häufig gestelltesten Fragen rund um das Thema Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Zunächst: Um was handelt es sich bei einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Wie der Name schon vermuten lässt, beurkundet eine Lebenspartnerschaftsurkunde eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft amtlich. Somit gehört die Lebenspartnerschaftsurkunde ebenfalls zu den Personenstandsurkunden und wird über den §58 des Personenstandsgesetzes (PStG) geregelt. Basierend auf §58 beinhaltet die Lebenspartnerschaftsurkunde folgende Informationen:
- Vor- und Familienname der Lebenspartner
- Geburtsort der Lebenspartner
- Geburtstag der Lebenspartnerschaft
- Konfession
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Die Basis der Lebenspartnerschaftsurkunde
Seit August 2001 bis einschließlich September 2017 war es gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland möglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Im Zuge dessen wurde bei den jeweiligen Standesämter Informationen zu den einzelnen Partnern der Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz §58 PStG festgehalten, welche ebenfalls auf der Lebenspartnerschaftsurkunde vermerkt sind. Diese haben wir Ihnen bereits im vorigen Abschnitt aufgelistet. Im Lebenspartnerschaftsregister werden jedoch zuzüglich alle Änderungen festgehalten, welche die Lebenspartner betreffen. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist somit eine exakte Kopie des Registereintrages, welcher von dem jeweiligen Standesamt vorgenommen wurde.
Unterschied zwischen einer Lebenspartnerschaftsurkunde und einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen nochmal kurz und prägnant den Unterschied zwischen beglaubigter Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister und einer Lebenspartnerschaftsurkunde aufgelistet:
Merke: Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister kann ausschließlich von dem Standesamt ausgefertigt werden, welches die Erstausstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vorgenommen hat.
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
Ab dem 01.10.2018 ist es nicht mehr möglich eine Lebenspartnerschaft amtlich einzugehen, jedoch können nach wie vor beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister von dem jeweiligen Standesamt ausgefertigt werden. Der folgende Abschnitt gibt Ihnen darüber Auskunft, wie Sie bei solch einer Beantragung der beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorgehen können: Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Beantragung einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister als recht unkompliziert gestaltet. Vor allem wenn Sie in dem selben Ort wohnen, in welchem Sie verpartnert wurden, können Sie das jeweilige Standesamt persönlich aufsuchen und die Abschrift vor Ort beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei manchen Standesämtern einen Termin vereinbaren müssen. Falls es Ihnen nicht möglich ist persönlich die Abschrift beim Standesamt zu beantragen, können Sie auch einen Vertreter bestellen, der in Ihrem Auftrag die Beantragung vornimmt. Jedoch müssen Sie beachten, dass die Anforderungen in diesem Fall eine von Ihnen schriftlich verfasste Vollmacht sowie Ihren Personalausweis in Kopie sind.
Merke: Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: Ab dem 01.10.2017 ist es für ein gleichgeschlechtliches Paar möglich eine Eheschließung einzugehen. Eine Verpartnerung in Form einer eingetragene Lebenspartnerschaft ist seitdem nicht mehr möglich. Bereits geschlossene Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch und ist nicht zwingend notwendig. Somit ist eine Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht nötig. Beide Abschriften können nach wie vor aus dem Ehe-und Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt der Eheschließung bzw. Verpartnerung beantragt werden.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Diese Personen dürfen sie beantragen
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde kann auch von Leuten beantragt werden, die kein Teil der Lebenspartnerschaft darstellen. Im Folgenden haben wir Ihnen die Personen aufgelistet, welche ebenfalls berechtigt sind die Lebenspartnerschaftsurkunde zu beantragen:
- Vorfahren und Abkömmlinge
- Geschwister, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (wie z.B. Nachlassschein)
Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
In dem Abschnitt zuvor haben wir Ihnen bereits beschrieben, wie Sie am besten eine beglaubigte Abschrift aus Lebenspartnerschaftsregister beantragen können, wenn Sie in dem Ort wohnen, in welchem das Standesamt ansässig ist, welches Sie verpartnerte. Auch haben wie Sie darüber aufgeklärt, wie Sie einen Vertreter bestellen können, der in Ihrem Auftrag die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen kann. In der nachfolgenden Tabelle haben wir Ihnen Alternativen aufgelistet, wie eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister alternativ angefordert werden kann.
Wichtige Fragen rund um das Thema: Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
In unserem letzten Teil des Ratgebers widmen wir uns häufig gestellten Fragen rund um das Thema: Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Wo kann eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragt werden
Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (Familienbuch) können Sie bei dem Standesamt beantragen, wo Sie verpartnert wurden.
Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister und einer Lebenspartnerschaftsurkunde?
Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister stellt eine exakte Ausfertigung des Lebenspartnerschaftsregisters dar. Somit sind auf einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister alle Veränderungen ersichtlich, welche im Rahmen der Lebenspartnerschaft vorgenommen wurden, wie z.B. Namensänderung, Kirchenaustritt, Auflösung der Partnerschaft. Die Lebenspartnerschaftsurkunde basiert auf den Informationen des Lebenspartnerschaftsregisters, beinhaltet jedoch nicht die erwähnten Änderungen.
Was kostet eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister?
Bei einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister müsse Sie mit einem Betrag zwischen 10 und 12 Euro rechnen.