Bestimmung eines Ehenamens: Alles über gemeinsame Namen nach Eheschließung und nachträgliche Änderungen

Ein gemeinsamer Ehename für Ehegatten ist in Deutschland bei der Eheschließung noch immer die gängigste Form. Doch vorgeschrieben ist das so nicht. Bei manchen Paaren existiert kein gemeinsamer Ehename oder ein Doppelname. Die Möglichkeiten für Ehenamen sind in Deutschland und auch im Ausland sehr vielfältig. Im Zweifelsfall sollten Sie sich bereits zu einem Zeitpunkt vor der Hochzeit bei Ihrem Standesamt die nötige Erklärung geben lassen, welche Bestimmung sie bei der Wahl der zukünftigen Familiennamen beachten müssen.


Muss ich bei der Eheschließung den Namen meines Ehepartners annehmen?

Beide Ehepartner müssen sich auf einen offiziellen Ehenamen einigen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung dazu, diesen offiziellen Ehenamen auch für sich selbst zu übernehmen. Wenn Ihr Nachname beispielsweise Schneider ist und ihr Ehepartner Schmidt heißt und sie sich auf den offiziellen Ehenamen Schmidt einigen, können Sie weiterhin Ihren Namen Schneider behalten oder auch den offiziellen Ehenamen davor oder danach führen, sich also Schmidt-Schneider oder Schneider-Schmidt nennen.


Was ist, wenn wir uns bis zur Eheschließung auf keinen gemeinsamen Namen einigen können?

Der Name kann auch hinterher noch beim Standesamt beantragt werden. Dazu müssen allerdings beide Ehepartner eine entsprechende Erklärung vor dem zuständigen Standesbeamten abgeben und folgende Unterlagen vorlegen: Eheurkunde, Geburtsurkunde, Reisepass bzw. Personalausweis. Unter Umständen werden vom Standesbeamten auch noch weitere Dokumente angefordert.


Kann ich auch meinen Familiennamen aus meiner ersten Ehe behalten?

Es ist erlaubt, auch den Namen aus einer früheren Ehe weiter zu behalten. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es bereits Kinder gibt, die diesen Namen tragen.


Wer bestimmt den Ehenamen nach Eheschließung?

Bestimmung eines Ehenamens: Alles über gemeinsame Namen nach Eheschließung und nachträgliche Änderungen
Wenn Sie sich für einen Ehenamen entschieden haben, wird dieser beim Standesamt eingetragen.

Grundsätzlich sollten Sie selbst als Ehepaar bestimmen, welchen Namen Sie nach der Eheschließung tragen möchten. Allerdings gibt es dazu in Deutschland ein paar Einschränkungen, die allesamt im deutschen Namensrecht, genauer gesagt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Offiziell wird die Namensänderung dann bei der Trauung auf dem Standesamt festgelegt.

Wo lässt man einen Ehenamen bestimmen?

Für den Eintrag der Änderungen von Namen ist in Deutschland immer das Standesamt zuständig. Wenn Sie sich also bis zur Eheschließung auf einen gemeinsamen Namen geeinigt haben, wird dieser auch im Rahmen der Zeremonie geändert. Die entsprechende Unterschrift auf dem Standesamt leistet man dann bereits mit seinem neuen Namen. Es schadet also nicht, wenn Sie die Unterschrift bis dahin schon ein paar Mal zuhause geübt haben.

Welche Regeln und Gesetze sind zu beachten?

Tipp: Falls Sie sich für keinen Namen entscheiden können
Nehmen Sie sich einfach ein Blatt Papier zur Hand und schreiben Sie darauf alle möglichen Namen, die Ihnen nach der Eheschließung zur Verfügung stehen würden. Falls Sie Kinder haben, vermerken Sie auf dem Blatt auch die zukünftigen Namen Ihrer Kinder. Sehen Sie sich daraufhin das Blatt Papier öfter an und überlegen Sie sich, welche Namen sich gut anfühlen und welche eher nicht. Unterschreiben Sie mit diesen Namen und achten Sie dabei auf Ihr Bauchgefühl, das Ihnen zuverlässige Zeichen gibt, ob sich ein Name gut oder nicht anfühlt. So können Sie eine Zeit lang ein Gefühl für Ihren möglichen zukünftigen Namen entwickeln und haben eine gute Entscheidungsgrundlage zur Hand.

Welche Regeln Sie bei der Vergabe Ihres zukünftigen Namens beachten müssen, ist im § 1355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dabei gilt es folgende Punkte für die Bestimmung Ehename laut BGB zu beachten:

  • Die Ehepartner sollen sich auf einen gemeinsamen Namen einigen, den sie nach der Eheschließung führen wollen.
  • Es besteht jedoch keine Verpflichtung für einen gemeinsamen Namen. Die Bestimmung Ehename BGB sieht vor, dass jeder Ehegatte seinen bisherigen Namen auch weiterführen kann. Dennoch gibt es auch dann einen offiziellen Ehenamen. Und zwar den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen des Mannes oder der Frau.
  • Der gemeinsame Ehename sollte bis zur Hochzeit ausgewählt werden. Wenn Sie sich bis zur Hochzeit auf keinen Namen einigen können, dann behalten Sie und Ihr Partner weiterhin ihre ursprünglichen Namen.
  • Als Name kann dabei der Geburtsname oder die derzeitigen Namen beider Partner ausgewählt werden. Als Geburtsname gilt dabei, welche Namen in den Geburtsurkunden zum Zeitpunkt der Vorlage beim Standesamt eingetragen waren.
  • Die Wahl sollte bis zur Eheschließung getroffen werden. Es ist jedoch auch eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens möglich. Eine entsprechende Erklärung dafür kann bei jedem Standesamt in Deutschland abgebeben werden. Dazu benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beider Ehepartner und eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters. Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, dann liegt diese auf dem Standort auf, an dem Sie die Ehe vollzogen haben.
  • Es sind auch Doppelnamen und Nachnamen mit Bindestrich möglich. Dabei gibt es jedoch ebenfalls bestimmte Regeln zu beachten, auf die in diesem Artikel noch näher eingegangen wird.
  • Falls Sie schon einmal verheiratet waren, können Sie auch den Namen aus Ihrer ersten Ehe für die zweite Ehe als Nachname behalten. Das ist vor allem sinnvoll, wenn Sie bereits Kinder haben und die auch diesen Namen tragen. Es geht sogar noch kurioser: Sie können Ihren Namen aus erster Ehe, den Sie von Ihrem damaligen Partner angenommen haben, auch als neuen gemeinsamen Ehenamen auswählen.

Erklärung zur Rechtswahl und Doppelnamen

Wenn Sie nach der Eheschließung gerne einen Doppelnamen haben möchten, gibt es auch hier einige Regeln zu beachten. Grundsätzlich sind Doppelnamen verboten. Doch auch hier gibt es Ausnahmen.

Da Sie sich ja laut Gesetz nicht unbedingt auf einen gemeinsamen Ehenamen einigen müssen, kann derjenige Ehepartner, der nicht den Ehenamen trägt, über Umwege auch einen Doppelnamen führen. Das funktioniert, weil derjenige, der nicht offiziell den Ehenamen trägt, seinen Geburtsnamen oder seinen aktuellen Ehenamen voranstellen oder hinten anfügen darf. Der Ehename der Kinder ist aber immer der gemeinsame Ehename, auf den Sie sich festgelegt haben. Kinder dürfen als Geburtsnamen keinen Doppelnamen tragen.

Hier ein paar Beispiele, was erlaubt ist und was verboten ist:

Herr Meier heiratet Frau Müller. Sie erhalten nach der Ehe zwei Kinder: Lars und Pia

Wahl des Namens Erlaubt Verboten
Der gemeinsame Ehename ist Müller X
Der gemeinsame Ehename ist Meier X
Der gemeinsame Ehename ist Meier-Müller X
Der gemeinsame Ehename ist Müller, Herr Meier heißt künftig Meier-Müller X
Frau Müller heißt weiterhin Müller, Herr Meier heißt weiterhin Meier. X
Frau Müller heißt weiterhin Müller, Herr Meier heißt weiterhin Meier, die Kinder heißen beide Müller X
Frau Müller heißt weiterhin Müller, Herr Meier heißt weiterhin Meier, Lars heißt Müller, Pia heißt Meier X
Herr Meier heißt weiterhin Herr Meier, Frau Müller heißt Meier-Müller, die Kinder heißen Meier-Müller X
Beide Ehepartner heißen Meier-Müller X

Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens nach Eheschließung im Ausland

Jedes Land hat ein unterschiedliches Namensrecht mit vielen verschiedenen Regeln und Vorgaben. Wenn Sie in einem anderen Land geheiratet haben und auf der ausländischen Heiratsurkunde ein Name eingetragen ist, heißt das nicht automatisch, dass dieser auch in Deutschland so gültig ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie sich daher auch in diesem Fall bei Ihrem Standesamt beraten lassen.

Auf alle Fälle können Sie die Namensgebung für die Ehe in Deutschland nachholen, wenn Sie sich bei Ihrer Hochzeit im Ausland auf keinen gemeinsamen Namen festlegen konnten. Dafür will der Standesbeamte ein paar Unterlagen von Ihnen sehen:

  • Einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis (von beiden Ehegatten)
  • Die Heiratsurkunde im Original. Oft wird hier auch eine entsprechende Übersetzung und/oder eine Legalisation durch die deutsche Botschaft zusätzlich verlangt.
  • Die Geburtsurkunden beider Ehepartner (im Regelfall sollten diese nicht älter als sechs Monate sein)
  • Falls Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren, werden auch Dokumente verlangt, die beweisen, dass die vorherige Ehe nicht mehr existiert. Das kann zum Beispiel ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde sein.

Für die Beurkundung zur Namensführung und die Bescheinigung über die Namensänderung werden Gebühren in der Höhe von rund 40 Euro fällig.

Welche Unterlagen können Sie online beantragen?

Bestimmung eines Ehenamens: Alles über gemeinsame Namen nach Eheschließung und nachträgliche Änderungen
Viele Dokumente können Sie problemlos online anfordern.

Wenn Sie für Ihre Namensänderung eine aktuelle Geburtsurkunde benötigen oder vorweisen müssen, dass Ihr früherer Ehepartner verstorben ist, können Sie diese Dokumente auch online beim zuständigen Standesamt beantragen. Grundsätzlich sind die Online-Dienste der einzelnen Standesämter sehr unterschiedlich. Sie müssen daher immer bei Ihrem Standesamt recherchieren, ob der Dienst auch online angeboten wird.

Als Alternative dazu gibt es einige kostenpflichtige Anbieter, die den Antrag gegen Gebühr gerne für Sie übernehmen. In manchen Fällen verlangt das Standesamt dafür zusätzlich einen Identitätsnachweis, zum Beispiel in Form eines Personalausweises oder Reisepasses. Die gewünschten Urkunden erhalten Sie dann vom zuständigen Standesamt innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.

Die privaten Anbieter haben Vor- aber auch Nachteile.

Die Vorteile sind:

  • Die Beantragung der Urkunden ist bequem.
  • Die Urkunden werden einfach per Post zugestellt.
  • Das Formular ist immer gleich aufgebaut.

Die Nachteile sind:

  • Sie bezahlen dafür eine zusätzliche Service-Gebühr.
  • Manche Standesämter lehnen Anträge von privaten Anbietern kategorisch ab. Die Service-Gebühr erhalten Sie dann dennoch nicht zurück.
  • Oft entstehen noch weitere Gebühren wie beispielsweise Portokosten, die allerdings nur im Kleingedruckten vermerkt sind.

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