Deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat: So bekommen EU-Bürger und Ausländer die Einbürgerung nach dem Heiraten

In Deutschland können ausländische Staatsbürger eine Einbürgerung durch Heirat oder den Schluss einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erreichen. Hierfür müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein und gleichzeitig sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Welchen Anforderungen für einen Einbürgerungsanspruch entsprochen werden muss, ob und inwiefern es hinsichtlich des Verfahrens einen Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern gibt und was im Zusammenhang mit einer Einbürgerung durch Heirat noch wichtig ist, erfahren Sie im Folgenden.


Welche Voraussetzungen gelten für eine Einbürgerung?

Die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erlangen, unterliegt einigen wichtigen Erfordernissen. Von essenzieller Bedeutung ist es, dass Ehemann und Ehefrau auf den Grundlagen der in Deutschland gültigen Gesetze und Bestimmungen verheiratet worden sind. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Notwendigkeiten, die wir im Verlauf dieses Artikels detaillierter benennen.


Wo wird der Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft gestellt?

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund von Heirat beantragen möchte, der muss sich an die zuständige Einbürgerungsbehörde der Stadtverwaltung beziehungsweise des Landratsamts des jeweiligen Kreises wenden.


Welche Unterlagen sind für eine Einbürgerung nach Eheschließung notwendig?

Neben einem gültigen Ausweisdokument samt Lichtbild muss für die Einbürgerung in Deutschland ein Nachweis für die aktuelle Staatsangehörigkeit sowie eine rechtmäßige Heiratsurkunde vorliegen. Daneben sind Belege über das Einkommen, das Vermögen sowie für die Kranken- und Alterssicherung niederzulegen.


Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat: So bekommen EU-Bürger und Ausländer die Einbürgerung nach dem Heiraten
Für eine erfolgreiche Einbürgerung nach der Hochzeit müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine Einbürgerung durch Heirat ist nur dann möglich, wenn im Vorfeld bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist es zunächst zweitrangig, ob im Ausland geheiratet oder in Deutschland geheiratet worden ist. Folgenden Erfordernissen muss nachgekommen werden:

  • Eingang einer Ehe gemäß gültigem deutschem Recht
  • Bestand der Ehe zum Zeitpunkt der Einbürgerung (Ehe muss seit mindestens zwei Jahren bestehen und entweder mit einem deutschen Staatsangehörigen oder einen Partner, der mindestens zwei Jahre die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und diese zum Zeitpunkt der Einbürgerung innehat, geschlossen sein)
  • eigenständige Führung eines Haushalts in Deutschland
  • Aufenthalt von mindestens drei Jahren in Deutschland (Nicht-EU-Bürger mit gültigem Aufenthaltstitel)
  • Vorhandensein von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache
  • kein Vorliegen einer verurteilten Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
Achtung: die ursprüngliche Staatsbürgerschaft wird abgelegt
Ist bei einem Mann oder einer Frau die Einbürgerung vollzogen, verliert er beziehungsweise sie in aller Regel seine/ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft. An dieser Stelle gibt es allerdings auch Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn der Einzubürgernde Mitglied der Europäischen Union ist.

Nicht durch eine Einbürgerung zum Deutschen wird man hingegen, wenn:

  • die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht zum Zwecke der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wurde (Scheinehe)
  • die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht als eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird (beispielsweise im Falle einer gescheiterten Beziehung)

Was gilt für EU-Bürger und was für Nicht-EU-Bürger?

Als EU-Bürger unterliegt man grundsätzlich denselben Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung wie es bei Nicht-EU-Bürgern der Fall ist. Es gibt allerdings eine Sonderregelung bei der Einbürgerung von Ehepartner, die aus der Europäischen Union stammen: Sie dürfen zum einen nach der Einbürgerung ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten und haben damit die doppelte Staatsbürgerschaft durch Heirat. Zum anderen benötigen EU-Bürger keinen besonderen Aufenthaltstitel. Sie besitzen nämlich schon auf der Basis des Europarechts ein Recht zum Aufenthalt.

Geltendes Recht gilt im Übrigen bundesweit – ganz gleich, ob die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat in NRW oder die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat in Bayern umgesetzt werden soll.

Nach wie vielen Jahren bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat?

Grundsätzlich werden Ausländer deutsche Staatsbürger durch Heirat (EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger), wenn sie vor dem Antrag zur Einbürgerung bereits seit mindestens zwei Jahren verheiratet waren. Außerdem muss die Beziehung in dieser Zeit nach den deutschen Richtlinien als eheliche Lebensgemeinschaft geführt werden. Darüber hinaus müssen die Ehepartner seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben.

Kinder, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft durch (EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger) angenommen haben, sind nicht automatisch deutsche Staatsbürger. Mit der Geburt nimmt ein Kind nur dann die deutsche Staatsbürgerschaft an, wenn ein verheiratetes Elternteil oder beide ebendiese besitzen. Sind Mutter und Vater nicht verheiratet, richtet sich die Staatsangehörigkeit nach der Mutter. Der Vater muss dann die Vaterschaft nach deutschem Gesetz anerkennen.

Tipp: Ermessenseinbürgerung
Auch wenn kein eindeutiger Rechtsanspruch auf Einbürgerung vorliegt (beispielsweise durch Hochzeit), gibt es eine Möglichkeit, diese zu realisieren. In diesem Fall greift die sogenannte Ermessenseinbürgerung. Auf Basis dieser kann die jeweilige Behörde dann eine Einbürgerung befürworten, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Allerdings sind hierfür ebenfalls strenge Mindestanforderungen zu erfüllen.

Welche Ehen werden in Deutschland anerkannt?

Prinzipiell gilt in Deutschland jede Eheschließung als rechtmäßig, die unter den Voraussetzungen der Ehefähigkeit und der Erfüllung der gültigen deutschen Gesetze geschlossen worden ist. Im Falle „deutscher Staatsbürger heiratet Ausländer“ müssen zudem die Bestimmungen des jeweiligen Heimatlands berücksichtigt werden. Wenn ein Deutscher und eine Deutsche oder ein binationales Paar im Ausland heiratet, muss die offizielle Eheurkunde in Deutschland vorgelegt werden. Auf Grundlage dieser kann zudem eine Eintragung in das deutsche Eheregister erfolgen.

Um eine nicht-anerkannte Ehe in Verbindung mit einem Ausschlusskriterium für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat handelt es sich zum Beispiel, wenn eine Scheinehe eingegangen oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht über die vorgeschriebene Dauer aufrechterhalten wird.

Welche Unterlagen werden zum Heiraten benötigt?

Um in Deutschland beziehungsweise als deutscher Staatsangehöriger oder Ausländer im Ausland heiraten zu dürfen, bedarf es der Vorlage einiger wesentlicher Papiere. Die obligatorischen Unterlagen sind zwar in den meisten Fällen dieselben, dennoch gibt es von Land zu Land Unterschiede. Die folgende Tabelle verschafft Ihnen einen beispielhaften Überblick über die erforderlichen Dokumente in einigen Ländern dieser Erde:

Land/Stadt erforderliche Unterlagen
Deutschland
  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung (vom Einwohnermeldeamt ausgestellt)
  • bei geschiedenen Verlobten: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (aller bereits geschlossenen Ehen)
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Aufenthaltstitel und Ehefähigkeitszeugnis
Österreich

 

  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ Geburtsurkunde
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis
Schweiz

 

  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • aktuelle Wohnsitzbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis und Wohnsitzbescheinigung
Italien

 

  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass) und beglaubigte Fotokopie
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis
Dänemark

 

  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis
Holland

 

  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • zusätzlich bei verwitweten Verlobten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • zusätzlich bei in der Partnerschaft lebenden Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
  • zusätzlich bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis und Bescheinigung der niederländischen Ausländerbehörde gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Scheinehen
Las Vegas (USA):

 

  • gültiges Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass)
  • Heiratserlaubnis (marriage license) vom Büro für Heiratsgenehmigungen in Las Vegas

Tipp: Viele der notwendigen Papiere, wie zum Beispiel:

  • Abschriften aus dem Ehe-, Geburten- und Lebenspartnerschaftsregister (beglaubigt)
  • Eheurkunden (mit oder ohne Scheidungsvermerk) (national und international sowie mehrsprachig)
  • Geburtsurkunden (national und international sowie mehrsprachig)
  • Scheidungsurkunden
  • Sterbeurkunden (national und international sowie mehrsprachig)

können bei Antrag24.de ganz bequem online beantragt werden.

Bildnachweise: © arianarama – stock.adobe.com

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