Geburtsanzeige: von der Geburt im Krankenhaus bis zur Anzeige beim Standesamt – alles erklärt

Der Begriff Geburtsanzeige wird einerseits für die Anzeige der Geburt beim Standesamt verwendet als auch für die Begrüßungsanzeige des Kindes in der Zeitung. Während die Anzeige in der Tageszeitung enormen Freiraum bietet, müssen bei der Geburtsanzeige beim Standesamt viele Vorschriften beachtet werden.


In welchem Gesetz wird die Geburtsanzeige geregelt?

In Deutschland wird die Geburtsanzeige im Personenstandsgesetz (PStG) geregelt. Wichtig zu wissen: Die Geburtsanzeige ersetzt nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.


Wer darf die Geburt beim Standesamt anzeigen?

Laut Personenstandsgesetz sind entweder die Eltern oder die Geburtsklinik zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Hierbei muss eine Frist von einer Woche beachtet werden.


In welcher Zeitung sollte die Geburtsanzeige veröffentlicht werden?

Generell kann sich die Zeitung jeder selbst aussuchen. Meist macht es Sinn, die Anzeige in der örtlichen Zeitung platzieren zu lassen. Zudem entscheiden sich viele für eine Geburtstag Karte, um ihren Nachwuchs willkommen zu heißen.


Was ist eine Geburtsanzeige?

Geburtsanzeige: von der Geburt im Krankenhaus bis zur Anzeige beim Standesamt - alles erklärt
Mit einer Geburtsanzeige wird dem örtlichen Standesamt gemeldet, dass Ihr Kind das Licht der Welt erblickt hat.

Allgemein wird als Geburtsanzeige die Meldung der Geburt beim zuständigen Standesamt bezeichnet. Das zuständige Standesamt ist dasjenige, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt erfolgt. Somit kann es sich auch um ein anderes Standesamt als das am eigenen Wohnort handeln. Verwirrend ist, dass viele bereits das Dokument der Geburtsklinik als Geburtsanzeige bezeichnen, das die Geburt bestätigt.

Geburtsanzeigen können laut Personenstandsgesetz entweder von den leiblichen (sorgeberechtigten) Eltern, der Geburtsklinik oder von bei der Geburt anwesenden Personen durchgeführt werden. Letzteres kommt wahrscheinlich nur infrage, falls die Eltern selbst nicht in der Lage sind, die Geburtsanzeige vorzunehmen und wenn die Geburt nicht in der Klinik stattfand. Ansonsten läuft es so ab, dass die Geburtsklinik die Geburt beim Standesamt anzeigt.Von dieser goldenen Regel gibt es natürlich auch Ausnahmen, die wir später erläutern.

Wann macht man eine Geburtsanzeige?

Geburtsanzeigen müssen innerhalb einer Woche nach der Geburt eines Kindes vorgenommen werden. Hiermit wird gegenüber dem Standesamt erklärt, dass die Geburt stattfand. Leider gilt dies auch bei einer Totgeburt, auch diese muss dem Standesamt mitgeteilt werden.

Eine Geburtsanzeige darf nicht mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt verwechselt werden. Nach der Geburtsanzeige beim Standesamt erhalten die Eltern drei Ausfertigungen der Geburtsurkunde – auch als Geburtsnachweis bezeichnet – um unter anderem die Anmeldung am Wohnort vornehmen zu können.

Wie lange dauert eine Geburtsanzeige?

Eine Geburtsanzeige dauert lediglich ein paar Minuten bis maximal eine halbe Stunde. Normalerweise kann beim Standesamt auch ein Termin vereinbart werden, sodass kein allzu großer Zeitaufwand entsteht.

Was kostet eine Geburtsanzeige?

Geburtsanzeigen sind generell kostenlos. Diese Aussage trifft jedoch nur auf die Geburtsanzeige beim Standesamt zu, nicht jedoch für die persönliche Anzeige in der Zeitung. Die Begrüßungsanzeige des neuen Erdenbürgers besprechen wir später.

Tipp: Geburtsnachweise gut aufheben!
Die vom Standesamt erhaltenen Geburtsnachweise sollten gut aufbewahrt werden. Diese werden zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes, des Elterngeldes, des Kindergeldes und teilweise auch für die Anmeldung bei der Krankenkasse benötigt. Väter erhalten den Sonderurlaub aufgrund der Geburt des eigenen Kindes ebenfalls nur nach Vorlage des Geburtsnachweises. Wer diese verliert, kann zwar eine Abschrift beantragen. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden.

Wo macht man die Geburtsanzeige: Standesamt oder Krankenhaus?

Wer den Begriff Geburtsanzeige Krankenhaus hört, geht davon aus, dass das Krankenhaus die Geburtsanzeige beim Standesamt vornimmt. Die Eltern des Neugeborenen nehmen keine Geburtsanzeige im Krankenhaus vor. Vielmehr läuft es im Detail so ab, falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • Die Eltern erhalten vom Krankenhaus eine Bestätigung über die Geburt. Mit dieser müssen getrennt lebende Eltern persönlich beim Standesamt erscheinen, um zumindest gemeinsam einen Nachnamen zu bestimmen.
  • Allerdings läuft es bei nicht verheirateten Eltern so ab, dass die Mutter allein sorgeberechtigt ist und somit auch den Nachnamen bestimmen darf.
  • Sofern kein Vater eingetragen werden soll, kann auch nur die alleinsorgeberechtigte Mutter die Anmeldung vornehmen.
  • Der Vater könnte beim Standesamt die Vaterschaft anerkennen.
  • Es könnte auch das gemeinsame Sorgerecht festgelegt werden.

Nun gibt es weitere Sonderfälle, obwohl die Eltern verheiratet sind:

  • Es wurde zum Zeitpunkt der Geburtsanzeige noch kein Vorname festlegt. Diesen können die Eltern innerhalb eines Monats nachreichen.
  • Besitzen beide Elternteile eine ausländische Nationalität, so gilt auch das Namensrecht der Heimatländer oder des gemeinsamen Heimatlandes. In diesem Fall dürfte auch ein Doppelname aus beiden Nachnamen der Eltern vergeben wird. Für Deutsche ist diese Idee nicht machbar.

Sind die Vorschriften der Geburtsanzeigen in allen Bundesländern gleich?

Obwohl laut Personenstandsgesetz das Geburtskrankenhaus die Geburtsanzeige vornehmen muss, kann es passieren, dass ein Bundesland zusätzlich das persönliche Erscheinen der Eltern verlangt. Der Grund liegt vorrangig an den Unterlagen, die bei der Geburtsanzeige vorgelegt werden müssen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ist ein Elternteil geschieden, so muss der Scheidungsnachweis vorgelegt werden, ansonsten reicht die Geburtsurkunde
  • lebt die Mutter in einer Lebensgemeinschaft, so muss die entsprechende Lebenspartnerschaftsurkunde vorgelegt werden
  • ist die Mutter verwitwet, so muss die Sterbeurkunde und eine beglaubigte Urkunde der letzten Ehe vorgelegt werden
  • bei Verheirateten Eltern sollte die Heiratsurkunde vorgelegt werden – dies ist nicht nur für den Nachnamen, sondern auch wegen des Sorgerechts wichtig
  • eventuell Vaterschaftsanerkennung

Wir empfehlen, immer vorher beim zuständigen Standesamt anzufragen, ob ein persönliches Erscheinen der miteinander verheirateten und somit sorgeberechtigten Eltern notwendig wird. Sollte das Kind per Hausgeburt gekommen sein, so müssen die Eltern die Geburtsanzeige vornehmen. In diesem Fall gibt es kein Krankenhaus, das die Geburtsanzeige vornimmt.

Nach der Geburt: Vorlagen und personalisierte Karten gestalten

Nun widmen wir uns dem zweiten Thema, der mit dem Begriff Geburtsanzeige zusammenhängt: Die Anzeige der Geburt in der Tageszeitung oder bei Freunden und Verwandten. In der Regel wird es so ablaufen, dass die wichtigsten Verwandten wie Großeltern und auch Tanten und Onkel per Whatsapp über die Geburt informiert werden. Abgesehen von der Meldung, dass das lang ersehnte Kind nun geboren ist, werden noch wichtige Daten über Größe und Gewicht mitgeteilt.

Ähnlich verhält es sich mit den Geburtsanzeigen in der Zeitung. Auch in diesem Fall werden mindestens nachfolgende Daten veröffentlicht:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsgewicht
  • Größe
  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • Uhrzeit

Zudem können noch weitere Fakten erwähnt werden:

  • Name der Eltern
  • Namen der Geschwister
  • Namen der Großeltern

Sehr oft nutzen die Großeltern eine Geburtsanzeige in der Zeitung, um ihr Enkelkind zu begrüßen. Sollten Sie Karten drucken lassen wollen, so muss unbedingt ein Foto abgedruckt werden. Hierbei wählen Sie zwischen normal großen oder extrem großen Fotos.

Welche Vorlage einer Geburtsanzeige gibt es?
Sollten Sie in keinster Weise eine Idee haben, wie Sie eine Geburtsanzeige verfassen sollen, so haben Sie die Möglichkeit, nicht nur eine Geburtsanzeigen Vorlage zu betrachten. Meist wählen Sie zwischen unterschiedlichen Geburtsanzeigen Texte und Geburtsanzeigen Sprüche. Diese Aussage trifft nicht nur auf die Geburtsanzeigen Karten zu, die wir später näher erläutern. Zeitungen helfen Ihnen ebenfalls gerne dabei, das richtige Format und die passenden Worte zu finden.

Welche Kosten entstehen bei einer Geburtsanzeige in der Zeitung?

Selbstverständlich hängen die Kosten von der Zeitung ab, in der Sie die Geburtsanzeige veröffentlichen möchten. Generell lautet die Regel, dass eine Zeitung einer Großstadt wie Dortmund, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, Regensburg und München höhere Kosten veranschlagen als kleine Städte. Auf dem Land könnten Sie sogar die Chance haben, dass die Geburtsanzeige kostenlos im Gemeindeblatt veröffentlicht wird.

Um aber auf die Kosten zurückzukommen, wir haben für Sie ein paar Preise als Beispiel recherchiert:

  • Rheinische Post: hier liegen die Kosten bei circa 50 Euro, und zwar für einen farbigen Druck
  • WAZ: je nach Ausgabegebiet zwischen 50 und 100 Euro
  • Geburtsanzeige Siegener Zeitung: ab 35 Euro für eine einspaltige Anzeige

Alle Zeitungen, die eine Geburtsanzeige entweder drucken oder online präsentieren, bieten viele Vorlagen an. Dies trifft nicht nur auf das Format, sondern auch auf den Text zu. Solche Vorlagen müssen von Ihnen nur noch personalisiert werden – schon ist die perfekte Geburtsanzeige fertig. Und wenn´s schnell gehen muss, kann auch eine App verwendet werden.

Die besten Sprüche und Texte für Geburtsanzeigen Karten

Geburtsanzeige: von der Geburt im Krankenhaus bis zur Anzeige beim Standesamt - alles erklärt
Eine Geburtsanzeige ist später eine tolle Erinnerung an diese wunderschöne Zeit.

Der Vorteil einer Geburtsanzeige in der Zeitung besteht darin, dass Sie den Text für die Geburtsanzeigen Karten verwenden können. Sie haben aber selbstverständlich die Wahl, eine andere Geburtskarte zu wählen. Hierfür gibt es folgende Richtungen

  • klassisch
  • lustig

Wenn Sie eine Geburtsanzeigen Karte gestalten, so sollten Sie unbedingt darauf achten, ob es ein Mädchen oder ein Junge ist. Beim Spruch müssen Sie darauf keine Rücksicht nehmen, bei der Farbe allerdings schon. Zwillinge müssen selbstverständlich mit einem anderen Spruch willkommen geheißen werden.

Nicht zu Letzt möchten wir Ihnen noch einen Tipp in Bezug auf das Foto geben: Wählen Sie eines aus, das Sie auch zu einem Poster vergrößern und bei Wunsch in Ihrer Wohnung aufhängen könnten.

Was sind gute Sprüche für eine Geburtsanzeige?

Bei der Wahl der Geburtsanzeigen Texte und Geburtsanzeigen Sprüche muss selbstverständlich das Baby im Vordergrund stehen. Sie können Ihren lang ersehnten Nachwuchs in der Welt willkommen heißen und die gesamte Familie könnte namentlich erwähnt werden. Abgesehen hiervon können Sie auch einen lustigen Spruch wählen und darauf anspielen, dass das Leben nun zwar anstrengender, aber auch bereichert wird. Ein Beispiel lautet:

  • Wir haben jetzt weniger Schlaf, weniger Platz und auch weniger Freizeit – wir haben aber …. Gramm mehr Glück
  • mehrere Monate haben sie über mich geredet, jetzt red ich
  • die Nächte werden kürzer, das Leben aber heller und lebendiger

Lieben Sie es klassisch? Wie wäre es mit folgenden Ideen als Geburtsanzeigen Sprüche?

  • Kommt ein Kind zur Welt, ein Engel ein Leben lang darüber wacht
  • Herzlich willkommen. Möge dein Leben ein glückliches werden
  • Welch wunderbares Geheimnis ist der Eintritt eines neuen Lebens in die Welt
  • Ohne Kinder wäre die Welt eine Wüste

Eine weitere Möglichkeit besteht im Verfassen eines ungewöhnlichen Textes auf Englisch.

  • It´s a Baby, we are so happy.
  • With love and hope, we welcome our baby in the world.

Unser letzte Tipp lautet: Wählen Sie eine Geburtsanzeigen Vorlage aus, die Sie schnell in eine Taufanzeige umwandeln können. Findet die Taufe kurz nach der Geburt statt, so können Sie das gleiche Bild verwenden. Je netter das Bild ist, umso höher die Chance, dass Sie die Geburtskarte Ihrem Kind zu dessen Hochzeit schenken können.

Bildnachweise: © Ramona Heim – stock.adobe.com, © Boggy – stock.adobe.com

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