Geburtsurkunde für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft online beantragen

Die Geburtsurkunde ist die Grundlage dafür, Unterstützung für Schwangerschaft und Mutterschaft erhalten zu können. Um die Geburtsurkunde zu erhalten, ist es heute nicht mehr notwendig, lange Wartezeiten beim Amt auf sich zu nehmen. Dies geht auch online.


Wer braucht die Geburtsurkunde für Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft?

Mutterschutzgeld, Elterngeld und auch Kindergeld werden nur nach Vorlage der Geburtsurkunde gezahlt. Dies gilt auch bei Hilfen, die durch den Staat für Empfänger von ALG II sowie für Alleinerziehende gewährt werden.


Wo wird die Geburtsurkunde beantragt?

Die Geburtsurkunde wird beim Standesamt beantragt. Dies ist heute auch schon online möglich. So sparen Sie Zeit und Aufwand.


Gibt es Hilfen in der Schwangerschaft auch ohne Geburtsurkunde?

Hilfen für die Schwangerschaft werden mit Vorlage des Mutterpasses sowie einer Bescheinigung vom Arzt ausgezahlt. Die Geburtsurkunde muss jedoch normalerweise nachgereicht werden.


Wer bekommt Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft?

Geburtsurkunde für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft online beantragen
Mit der finanziellen Unterstützung von Bund und Ländern sollen Familien vor Armut geschützt werden. Allerdings ist es nicht immer leicht, die vielen Möglichkeiten zu überblicken.

Im Rahmen der Geburt eines Kindes sowie der Zeit nach der Schwangerschaft gibt es für Mütter und auch Väter die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen:

  1. Mutterschutz und Mutterschaftsgeld: Der Mutterschutz beginnt bereits sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach der Geburt. Ausnahmen gibt es bei Frühgeburten und der Geburt von Mehrlingen. Es handelt sich um eine Zahlung, die Angestellte erhalten. Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse. Zusätzlich gibt es einen Zuschuss durch den Arbeitgeber. Der Anspruch auf diese Hilfen besteht für Angestellte sowie für Selbstständige, die in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen und einen Sonderbeitrag entrichten. Beamte erhalten während dieser Zeit weiter die Besoldung.
  2. Kindergeld: Das Kindergeld erhalten alle Bürger, die ein Kind geboren haben. Die Zahlung beginnt mit dem Monat der Geburt. Es ist notwendig, dafür einen Antrag zu stellen. Die Auszahlung erfolgt nur dann, wenn ein Antrag mit Geburtsurkunde bei der zuständigen Familienkasse eingegangen ist.
  3. Elterngeld: Auch hierbei handelt es sich nicht um eine klassische Hilfe, sondern um eine Lohnersatzzahlung, die Angestellte sowie Selbstständige und Freiberufler, aber auch Hausfrauen, erhalten können. Dafür ist ein Nachweis über die Einnahmen aus den vergangenen 12 Monaten notwendig. Auch die Geburtsurkunde muss mit dem Antrag eingereicht werden. Dadurch kann der Antrag erst nach der Entbindung gestellt werden.
  4. Mehrbedarf und Erstausstattung für die Schwangerschaft sowie für das Baby: Personen mit einem begrenzten Einkommen haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch den Staat zu bekommen. Die Geburtsurkunde gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als wichtig, wenn das Baby geboren wurde und das Amt Nachweise für die Verwendung des Geldes benötigt.

Für wen ist die Geburtsurkunde zur Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft wichtig?

Tipp: Beihilfe für Beamte
Eine Beamtin hat nach der Geburt einen Anspruch auf eine sogenannte Beihilfe für Beamte. Auch hier ist die Geburtsurkunde für Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft wichtig.

Die Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft bei der Krankenkasse ist wichtig für Angestellte und Selbstständige oder freiwillige in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier muss das Original der Geburtsurkunde eingereicht werden. Über das Standesamt werden daher mehrere Originale ausgestellt, die für die Beantragung von Mutterschutzgeld, Elterngeld und Kindergeld wichtig sind. Für eine weitere Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschutz, beispielsweise über die Bundesagentur für Arbeit, ist eine Kopie ausreichend.

Wie funktioniert die Beantragung von Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft bei der Krankenkasse?

Die Geburtsurkunde mit der Markierung „nur zur Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“, muss in den Antrag für die Krankenkasse als Bescheinigung beigefügt werden. Um Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt zu beantragen, sind aber auch noch weitere Unterlagen notwendig. Wohin diese gesendet werden, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Der Antrag auf Mutterschutzgeld kann schon vor der Geburt bearbeitet werden. Dadurch sparen Sie nach der Entbindung Zeit und können sich auf Ihr Kind konzentrieren. Eine Bescheinigung für die Zeit vor der Entbindung stellt der Frauenarzt aus. Auch der Arbeitgeber muss einen Nachweis über das Gehalt an die Krankenversicherung übermitteln.

Wann wird mein Mutterschaftsgeld überwiesen?

Wann Ihr Mutterschaftsgeld überwiesen wird, ist unterschiedlich. Einige Krankenkassen warten bis nach der Entbindung und zahlen es rückwirkend aus. Benötigen Sie das Geld jedoch direkt beim Eintritt in den Mutterschutz, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen, was dafür eingereicht werden muss.

Welche Geburtsurkunde ist für die Krankenkasse bestimmt?

Nach der Entbindung bekommen Eltern mehrere Geburtsurkunden. Es ist nicht egal, welches Original an die Krankenkasse oder an andere Ämter geht. Jede Geburtsurkunde ist mit einem Vermerk versehen. Der Vermerk „Geburtsurkunde gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“, weist darauf hin, dass es sich um das Original für die Krankenkasse handelt. Es ist notwendig, um das Mutterschaftsgeld zu erhalten.

Wie bietet die Krankenkasse Unterstützung in der Schwangerschaft?

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Viele Krankenkassen übernehmen inzwischen die Kosten für zahlreiche Kurse und Untersuchungen.

Neben der Übernahme der Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen, bietet die Krankenversicherung auch noch andere Unterstützung für die Fitness und Gesundheit an. Auf welche Unterstützung Sie als Mitglied haben, hängt von der Krankenversicherung ab. Der Geburtsvorbereitungskurs wird normalerweise übernommen. Die Techniker Krankenkasse, die AOK, die Barmer oder auch die DAK haben unterschiedliche Programme und Leistungen. Bevor Sie gesundheitliche Angebote in Anspruch nehmen, sollten Sie lieber bei der Krankenkasse nachfragen.

Wo wird eine Geburtsurkunde beantragt?

Die Ausgabe der Geburtsurkunde erfolgt über das Standesamt. Damit Sie sich nach der Entbindung nicht vor Ort vorstellen müssen, ist es möglich, auch online zu beantragen. Das ist schnell und einfach in wenigen Schritten möglich:

  • Online-Formular ausfüllen
  • Bearbeitung durch das zuständige Standesamt erfolgt
  • Sie erhalten die Geburtsurkunde per Post

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