Heiraten ohne Papiere: wo Sie ohne Pass und Visum heiraten dürfen

Wenn Sie in Deutschland einen Ausländer oder Asylwerber heiraten möchten, sind dabei viele unterschiedliche Dinge zu beachten. Viele Menschen Fragen sich beispielsweise, ob Heiraten ohne Papiere als Flüchtling hierzulande grundsätzlich möglich ist. Die entsprechenden Gesetze und Vorschriften sind hier für Leute, die sich nicht jeden Tag mit Gesetzestexten beschäftigen, oft nur sehr schwer zu verstehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie auf alle Fälle einen Anwalt zu Rate ziehen, der Ihnen genau Informationen über das Recht in Deutschland gibt und Ihnen erklärt, was Ihr Partner darf und was nicht, welche Dokumente und Unterlagen er für eine Trauung benötigt und wie Sie für die Eheschließung zu einem gültigen Pass kommen.


Ist Heiraten ohne Papiere in Deutschland möglich?

Nein, denn für die Eheschließung ist neben anderen Dokumenten vor allem ein gültiger Reisepass erforderlich. Eine Duldung ist als Dokument in diesen Fällen nicht ausreichend.


Kann ich die Gesetze umgehen, indem ich in Ländern wie Dänemark oder Frankreich heirate?

Gerade in skandinavischen Ländern wie beispielsweise Dänemark sind die Bestimmungen grundsätzlich zwar viel lockerer als in Deutschland, doch auch hier gehört die Vorlage eines gültigen Reisepasses zu den Mindestvoraussetzungen. Ohne gültigen Reisepass ist es in der gesamten Europäischen Union in den letzten Jahren so gut wie unmöglich, eine Eheschließung durchzuführen.


Kann ich einen Reisepass bei meiner zuständigen Botschaft beantragen, damit ich heiraten darf?

Sie können zwar rein rechtlich einen Reisepass bei Ihrer Botschaft beantragen, doch grundsätzlich ist dabei Vorsicht geboten, denn Iín diesen Fällen verlieren Sie Ihren Schutzstatus und damit verbunden Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Somit droht Ihnen im schlimmsten Fall die sofortige Abschiebung.


Welche Gründe gibt es für das Heiraten ohne Papiere?

Heiraten ohne Papiere: wo sie ohne Pass und Visum heiraten dürfen
Eine Hochzeit ohne Papiere ist unter Umständen auch in Deutschland möglich.

Für eine Hochzeit gibt es immer sehr viele unterschiedliche Gründe. Das ist beim Heiraten im laufenden Asylverfahren nicht anders. Dennoch stehen hier meistens andere praktische Gründe im Vordergrund als bei „herkömmlichen“ Eheschließungen. Denn zweifelsohne ist die Hochzeit unter anderem eine legitime Möglichkeit dafür, jemanden den Aufenthalt zu sichern.

Doch Vorsicht: In manchen Fällen leitet die Ausländerbehörde Ermittlungen ein, wenn der Verdacht auf eine Scheinehe besteht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn

  • es bei den Ehepartnern große Altersunterschiede gibt oder
  • die Abschiebung unmittelbar bevorsteht.

Zu den Methoden gehören hier Befragungen der Nachbarn sowie naher Verwandter und die Überprüfung des aktuellen, aber auch von früheren Wohnsitzen.

Einer der Hauptgründe für eine gewünschte Eheschließung mit einer Person, die nicht im Besitz eines gültigen Passes oder sonstiger Dokumente ist, ist vor allem die Tatsache, dass Sie nach der Heirat eine Aufenthaltserlaubnis für diese Person beantragen können. Der Antrag dafür kann bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. In den meisten Fällen erhalten Sie dann auch eine Zustimmung und damit verbunden zunächst einmal eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein bis drei Jahre. Erst nach frühestens 60 Monaten wird unter bestimmten Voraussetzungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Dazu dürfen Sie unter anderem nicht straffällig geworden sein und müssen gute Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen und sich in das deutsche Gesellschaftssystem integrieren können.

Ein weiterer möglicher Grund für die Heirat kann sein, dass Sie gerne in Deutschland arbeiten möchten und dafür eine entsprechende Arbeitserlaubnis benötigen. Diese erhalten Sie allerdings nicht automatisch mit der Aufenthaltserlaubnis. Hier ist zusätzlich auch noch die Zustimmung der Agentur für Arbeit erforderlich, bevor diese in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen wird. Ebenso spielen Fragen zu Kranken- und Unfallversicherung und eine dauerhafte Wohnadresse oft eine wichtige Rolle.

Heiraten ohne Papiere in Deutschland: Ohne Reisepass keine Hochzeit?

Ausländer und Asylwerber, unabhängig davon ob Mann oder Frau, sind an gewisse Formalitäten gebunden, wenn Sie in Deutschland heiraten möchten. Dazu gehört auch die Vorlage bestimmter Dokumente wie

  • einer Geburtsurkunde,
  • eines Ehefähigkeitszeugnisses und
  • eben auch eines gültigen Passes.

Grundsätzlich ist daher eine Hochzeit ohne Aufenthaltsgenehmigung möglich, ohne gültigen Reisepass allerdings nicht.

Viele Flüchtlinge geben an, dass Sie auf der Flucht ihre Unterlagen und damit auch ihren Pass verloren haben. Daraufhin erhalten Sie eine sogenannte Duldung. Dabei handelt es sich aber nur um eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, die kein offizielles Dokument wie einen Personalausweis oder einen Reisepass ersetzt. Heiraten ohne Papiere als Flüchtling ist also grundsätzlich nicht möglich.

Achtung: Vorsicht beim Beantragen eines Passes und bei Auslandsreisen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt Ihnen als Flüchtling die Möglichkeit, einen Reiseausweis, den sogenannten „blauen Pass“ zu beantragen, wenn Sie als Flüchtling bzw. als asylberechtigt anerkannt wurden. Dieser ist allerdings nur ein Reisedokument und unterliegt vielen Einschränkungen. Er ersetzt damit auch keineswegs einen „normalen“ Reisepass und wird auch als Dokument für die Eheschließung nicht von den Behörden akzeptiert. Beantragen Sie aber auf keinen Fall einen Pass bei Ihrer Botschaft und reisen Sie auf keinen Fall in Ihr Heimatland. In diesen Fällen verlieren Sie Ihren Schutzstatus und damit verbunden Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Heiraten ohne Papiere im Ausland: Wo geht es schnell und unkompliziert?

In manchen Ländern werden für Eheschließungen mit Flüchtlingen nicht so viele Dokumente benötigt wie bei einer Heirat in Deutschland. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise Dänemark und zum Teil auch Frankreich und andere Länder der Europäischen Union vor allem im skandinavischen Raum.

Gerade in Dänemark kann die Heirat sehr unkompliziert erfolgen und es gibt auch zahlreiche Agenturen, die sich darauf spezialisiert haben, Ihnen (gegen Bezahlung) bei der Heirat weiterzuhelfen. Daraus hat sich mittlerweile ein echter Geschäftszweig entwickelt.

Die schlechte Nachricht dabei: Ohne Pass funktioniert es aber so gut wie in keinem Land und somit auch in Dänemark nicht. Generell ist die Hochzeit in einem anderen Land immer mit Vor- und Nachteilen verbunden, wie man hier am Beispiel Dänemark sehen kann:

Die Vorteile sind:

  • Sie benötigen viel weniger Dokumente (Reisepass und ein Ehefähigkeitszeugnis, das nicht älter als vier Monate ist).
  • Die Eheschließung ist mit Hilfe von Agenturen meist innerhalb weniger Tage möglich.
  • Die Bearbeitungsgebühren beim Standesamt sind gerade in Dänemark sehr niedrig und liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro.

Der Nachteil ist:

  • Die Gefahr von Doppelhochzeiten wird verstärkt, weil bestimmte Dokumente nicht vorgelegt werden müssen. Somit kann auch nichts überprüft werden.

Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen bei den einzelnen Standesämtern. Manche verlangen beispielsweise, dass man mehrere Tage vor der Hochzeit an diesem Ort übernachtet. Bevor Sie in Dänemark heiraten, sollten Sie sich daher zumindest telefonisch beim jeweiligen Standesamt nach den genauen Bedingungen erkundigen.

Welche Heirat wird in Deutschland anerkannt?

Heiraten ohne Papiere: wo sie ohne Pass und Visum heiraten dürfen
Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer Hochzeit sollten Sie Ihr zuständiges Standesamt kontaktieren.

Wenn Sie außerhalb Deutschlands heiraten, erhalten Sie im Normalfall (zumindest in allen Ländern innerhalb der Europäischen Union) eine Eheurkunde beziehungsweise eine Heiratsurkunde ausgestellt, in der Tag und Ort der Eheschließung sowie die beteiligten Personen, die verheiratet wurden, eingetragen sind.

Diese Urkunden aus dem Ausland werden auch durch deutsche Stellen anerkannt. Als zusätzliche Sicherheit können Sie die Eheschließung aber auch noch in das deutsche Eheregister eintragen lassen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch für Sie nicht, wenn Sie nicht in Deutschland heiraten. Vergessen Sie aber auf keinen Fall, die Eheschließung beim zuständigen Bürgeramt in das Melderegister eintragen zu lassen.

Welche Papiere verlangt das Standesamt?

Für die Eheschließung mit einem Asylwerber oder Flüchtling werden unterschiedliche Dokumente benötigt. In der folgenden Übersicht sehen Sie, welche Dokumente das Standesamt von Ihnen verlangt und welche nicht.

Erforderlich Nicht erforderlich
Gültiger Pass oder Personalausweis X
Aktuelle Meldebescheinigung X
Aufenthaltserlaubnis bzw. Blauer Pass X
Geburtsurkunde (Falls nicht vorhanden, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister) X
Einkommensnachweis X
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Nur, wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren.
Nachweis der Auflösung der letzten Ehe durch ein Scheidungsurteil Nur im Bedarfsfall und auf Anforderung.
Nachweis Auflösung der letzten Ehe nach Tod eines Ehepartners durch Sterbeurkunde Nur im Bedarfsfall und auf Anforderung.
Ehefähigkeitszeugnis aus dem Herkunftsland des Partners aus dem Ausland (idealerweise in englischer Sprache) Falls nicht vorhanden, kann ein Antrag auf Befreiung beim zuständigen Oberlandesgericht gestellt werden.
Abschlusszeugnisse für Schulausbildungen bzw. berufliche Ausbildungen X
Nachweis von Sprachkenntnissen X
Polizeiliches Führungszeugnis X

Was dürfen Asylbewerber und Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung?

Rechtlich gesehen ist eine illegale Einreise nach Deutschland und der illegale Aufenthalt in Deutschland nicht erlaubt und stellt eine Straftat dar. Allerdings werden keine Strafen gegen Personen ausgesprochen, die aus einem Land kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht war. Verfolgt werden in erster Linie jene Personen, die sich ein Geschäft daraus machen, Personen illegal ins Land zu bringen, sogenannte „Schlepper“.

Arbeiten dürfen Sie in Deutschland erst, wenn Sie mindestens drei Monate im Land leben. Dabei darf Ihr Arbeitgeber bei der vorherigen Suche keine anderen Beschäftigten aus Deutschland und der Europäischen Union gefunden haben und auch keine bereits anerkannten Asylanten bzw. Flüchtlinge. Erst ab einem Aufenthalt von 15 Monaten erhalten Sie frühestens eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.

Vorsichtig sollten Sie vor allem bei allen Arten von Gesetzesübertretungen sein. Denn falls Sie dabei erwischt werden, droht Ihnen im schlimmsten Fall die sofortige Abschiebung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie etwas dürfen oder nicht, können Sie sich an eine Flüchtlingsberatungsstelle wenden. Diese berät Sie ohne Kosten und umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung. Auch die deutsche Anwaltshotline bietet Flüchtlingen telefonisch eine kostenlose Rechtsberatung an. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn Sie bereits Schwierigkeiten mit einer Behörde haben und professionelle Hilfe suchen.

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