Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim Standesamt: Online Unterlagen und Urkunden Service

Wer als deutscher Staatsangehöriger im Ausland eine Ehe eingeht, muss innerhalb Deutschlands eine Nachbeurkundung beantragen, um sie rechtsgültig im Eheregister eintragen lassen zu können. Für gewöhnlich wird diese nachträgliche Nachbeurkundung bei einem Standesamt beantragt, welches dann wiederum die Heiratsurkunde ausstellen kann. Zunächst klingt dies sehr kompliziert. Es ist jedoch kein Problem, eine Heirat im Ausland in Deutschland registrieren zu lassen.


Ist die Eintragung der im Ausland geschlossenen Ehe überhaupt möglich?

Ja, der Eintrag im Eheregister Deutschlands ist ganz einfach möglich. Es besteht zwar keine Pflicht, die Ehe eintragen zu lassen, es kann jedoch in manchen Situationen mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringen.


Benötigt man für den Antrag bestimmte Unterlagen?

Um eine Nachbeurkundung zu beantragen, ist das Vorhandensein bestimmter Unterlagen notwendig. Welche dazu gehören, ist jedoch von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich.


Ist die Eintragung auch möglich, wenn nur einer von beiden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt?

Ja, auch dann ist eine Eintragung ins Eheregister möglich. Den Antrag selbst kann jedoch ohnehin nur der Ehegatte stellen.


Im Ausland geheiratet – Was nun?

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim Standesamt: Online Unterlagen und Urkunden Service
Eine Trauung am Strand oder in den Bergen ist der Traum vieler Paare.

Eine Trauung im Ausland ist bei manchen Paaren gar nicht so unüblich. Bei manchen gehört es zur Kultur, andere ziehen das andere Land aufgrund schöner und gemeinsamer Erinnerungen vor und geben der Eheschließung somit eine besondere Bedeutung.

So verschieden wie die Gründe, sind auch die Länder, für welche sich die meisten Ehepartner entscheiden. Dies kann sowohl Österreich sein, eine Heirat in Las Vegas, oder aber sie entscheiden sich für Dänemark. Besonders beliebt sind diese Länder vor allem deshalb, weil die Heirat hier keinen langen Vorlauf benötigt und man manchmal sogar ganz ohne Termin heiraten kann.

Wer sich allerdings für diesen Schritt entscheidet, sollte sich im Vorfeld unter Umständen danach erkundigen, wie es um die Anerkennung dieser Ehe innerhalb Deutschlands steht, sofern sie im Ausland geschlossen wurde. Eine Eheschließung im Ausland Nachbeurkundung ist daher empfehlenswert. Andernfalls erkennt man selbst nach der Eheschließung im anderen Land diese Ehe in Deutschland nicht an. Langfristig kann es daher zu Schwierigkeiten kommen.

Um es sich zu vereinfachen, umgehen manche Paare den Schritt der Nachbeurkundung. Diese haben im Ausland geheiratet und wollen in Deutschland nochmal heiraten. Das nachträglich Urkunde beantragen ist trotzdem möglich, da dies nicht zwingend mit viel Aufwand verbunden ist.

Wann wird eine Ehe in Deutschland anerkannt?

Um in Deutschland eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennen zu lassen, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Antragsberechtigt ist beispielsweise nur der Ehegatte. Sofern beide verstorben sind, kann der Antrag auch vom eigenen Kind oder den Eltern gestellt werden. Ferner ist festgelegt, dass eine im Ausland geschlossene Ehe nur dann anerkannt wird, wenn die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (heißt Ledigkeit, sowie das Mindestalter) eingehalten wurden.

Achtung: Änderung des Namens nicht vergessen!
Was leider viele vergessen, ist der Umstand, dass sich alleine durch die Eheschließung der Familienname des deutschen Staatsangehörigen nicht automatisch ändert. Hierzu muss eine Namenserklärung im Rahmen der Eheschließung im Ausland Nachbeurkundung gestellt werden. Erst danach kann der Name auch im Reisepass, oder anderen Dokumenten geändert werden.

Ein besonderes Thema ist auch die ausländische Heiratsurkunde. Sie wird bei den deutschen Behörden, oder aber den Gerichten nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert festgestellt worden ist. Hierzu ist die sogenannte Legalisation, oder aber eine sogenannte Apostille erforderlich, welche ebenfalls im Ausland ausgestellt wird.

Die Übersetzung der fremdsprachigen Urkunde ist außerdem nötig, selbst wenn es sich um ein Original in englisch handelt. Diese darf jedoch lediglich von einem deutschen öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer angefertigt werden. Andernfalls entscheidet die jeweilige Behörde nach eigenem Ermessen, ob sie die Übersetzung anerkennt, oder nicht.

Hier sollte man auch noch aufführen, dass es in manchen Fällen durchaus Probleme geben kann, beispielsweise wenn es um die Nachbeurkundung der Eheschließung in Dänemark geht. Fehlten beispielsweise bei der Hochzeit bestimmte Unterlagen, die nach dänischem Recht für die Heirat nicht erforderlich waren, kann die Nachbeurkundung der Eheschließung in Dänemark vom jeweiligen Standesamt abgelehnt werden.

Welche Unterlagen sind hierfür nötig?

Um eine Nachbeurkundung zu beantragen, ist die Einreichung bestimmter Unterlagen erforderlich. Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular benötigt man daher noch weitere Formulare. Hierbei kann es sich sowohl um eine beglaubigte Kopie, oder aber das Original handeln. Mit dazu gehört:

  • Heiratsurkunde der Ehegatten (Original)
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Ehegatten
  • Geburtsurkunden oder Abschrift aus dem Geburtenregister beider Ehegatten
  • Sollte eine doppelte Staatsbürgerschaft vorliegen, ist die Einbürgerungsurkunde und die Beibehaltungsgenehmigung erforderlich.

Außerdem sind weitere Unterlagen einzureichen, sofern die Notwendigkeit besteht:

  • deutsche Einbürgerungsurkunde, oder aber ein Staatsangehörigkeitsausweis
  • Nachweise zu früheren Ehen oder Lebenspartnerschaften
  • Scheidungsunterlagen
  • Sterbeurkunde des letzten Ehepartners/Lebenspartners
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland

Bei all diesen Unterlagen handelt es sich um Dokumente, die immer vorgelegt werden müssen, wenn man eine ausländische Ehe eintragen lassen möchte. Viele von ihnen erhält man über das Einwohnermeldeamt. Außerdem kommt es auf das jeweilige Standesamt an, in welcher Form die Urkunden eingereicht werden sollten (Original/beglaubigte Kopie/mit oder ohne Übersetzung/Apostille). Es ist daher immer empfehlenswert, sich zuvor mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen und Informationen einzuholen, was genau gefordert wird, um eine eventuelle Bearbeitungszeit nicht länger zu verzögern.

Wo muss man sich in Deutschland melden, wenn man im Ausland geheiratet hat?

Innerhalb Deutschlands muss man sich für die Bearbeitung des Antrages auf Nachbeurkundung einer Ehe beim Standesamt des Ehegatten, beziehungsweise dessen letzten Wohnortes, melden. Sofern die Eheleute noch nicht in Deutschland gewohnt haben, besitzt stets das Standesamt I Berlin Zuständigkeit.

Stellt man den Antrag aus dem Ausland, ist es wichtig zu wissen, dass deutsche Auslandsvertretungen keine Anträge selbst bearbeiten, sondern diese weiterleiten, sofern dies gewünscht ist. Der Antrag kann somit direkt an das zuständige Standesamt übersendet werden, was manchmal sogar sehr viel schneller geht. Die Auslandsvertretung muss nur wissen, an welches Standesamt es den Antrag weiterleiten soll. Ob dies Wuppertal, München, Bremen, Hamburg oder Wien in Österreich ist, ist dabei unerheblich.

Besteht dennoch der Wunsch, dass der Antrag über eine deutsche Auslandsvertretung eingereicht wird, ist es erforderlich, dass beide Ehegatten beim jeweiligen Termin anwesend sind und ihre Unterschriften auf dem Antragsformular hinterlegen können.

Wann wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland registriert?

Tipp: Ehe eintragen lassen
Wirklich eingetragen wird sie schließlich auf Wunsch der Eheleute, sofern diese besagten Antrag ausfüllen und bei dem zuständigen Standesamt einreichen. Es gibt lediglich die Pflicht, die Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen zu lassen.

Grundsätzlich heißt es nicht: Im Ausland geheiratet – In Deutschland melden! – Es besteht keine Pflicht zur Eintragung der im Ausland geschlossenen Ehe. Es kann in manchen Situationen jedoch stark von Vorteil sein, wenn sie im Eheregister eingetragen ist.

Wer muss die Eheschließung beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen?

Den Antrag stellen kann lediglich der Ehegatte und zwar im jeweiligen zuständigen Standesamt. Dieses befindet sich am aktuellen oder dem letzten deutschen Meldewohnsitz des Ehegatten.

Wie lange dauert die Nachbeurkundung?

Wie lange der Prozess dauert, bis die deutsche Heiratsurkunde ausgestellt wird, hängt stark mit dem jeweiligen Standesamtes zusammen. Daher lässt sich hier keine pauschale Aussage treffen.

Ein kleines Beispiel: Wird der Antrag beim Standesamt I in Berlin gestellt, dauert es mindestens drei Jahre, bis er vollständig bearbeitet ist. Kommt eine Namenserklärung hinzu, wird diese nach etwa zwei bis drei Monaten in Berlin bestätigt. Ist dies erst einmal geschehen, wird der deutsche Reisepass auf den neuen Familiennamen ausgestellt. Die Ausstellung der Heiratsurkunde kann dagegen sehr viel länger dauern.

Was kostet eine Nachbeurkundung?

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim Standesamt: Online Unterlagen und Urkunden Service
Die Kosten für eine Nachbeurkundung variieren je nach Stadt und Bundesland.

Es gibt keine pauschalen Preise in Bezug auf die Nachbeurkundung. Als Orientierungshilfe möchten wir hier die Preisliste des Standesamt I in Berlin hinterlegen. Die Kosten für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe betragen hier:

  • Antrag auf Nachbeurkundung (Ehegatte besitzt deutsche Staatsangehörigkeit): 80,00 Euro
  • Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
  • Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 Euro
  • Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro

Sofern der Wunsch besteht, die nachträgliche Nachbeurkundung über einen Notar erledigen zu lassen, kommen selbstverständlich noch einmal dessen Kosten für den Service hinzu. Wie hoch diese allerdings ausfallen, hängt vom jeweiligen Notar ab. Im Regelfall müssen die kompletten Kosten vom Ehepaar selbst getragen werden.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Nachbeurkundung der Eheschließung?

Die für die nachträgliche Nachbeurkundung der Eheschließung entscheidenden Rechtsgrundlagen sind:

  • § 34 Personenstandsgesetz -PStG-
  • Art. 11, 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB-

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