Namensänderung Vorname: online Unterlagen, Gründe, Voraussetzungen und Kosten des Antrags

Das Namensänderungsgesetz von Deutschland schreibt klar vor, in welchen Fällen der eigene Vor- oder Nachname geändert werden darf. Wer überlegt, seinen Namen zu ändern, sollte sich daher das Namensänderungsgesetz durchlesen, um Probleme von Beginn an zu vermeiden.


Warum kann die Änderung vom Namen nur in triftigen Gründen vorgenommen werden?

Die Namensänderung Gründe wurden eingeführt, damit Straftätige ihre eigene Person nicht verschleiern können.


Wie sieht es mit den Namensänderung Kosten aus?

Eine Änderung des Vornamens in Deutschland kann bis zu 255 Euro kosten.


Kann eine Änderung des Vornamens auch in Österreich oder der Schweiz vorgenommen werden?

Auch in Österreich und in der Schweiz existiert ein Gesetz über die Namensänderung. Interessanterweise gibt es in Österreich im Vergleich zu Deutschland mehr Gründe für Namensänderung (Vorname), die bei einer gewünschten Änderung akzeptiert werden.


Wo beantragt man eine Namensänderung des Vornamens?

Namensänderung Vorname: online Unterlagen, Gründe, Voraussetzungen und Kosten des Antrags
Den Antrag auf Namenswechsel können Sie beim Standesamt einreichen.

Der Namensänderung Antrag muss beim zuständigen Standesamt abgegeben werden. Die meisten Standesämter besitzen hierfür einen Vordruck, der nur noch ausgefüllt werden muss. Möchte ein Minderjähriger einen anderen Vornamen, so müssen die Sorgeberechtigten oder der Vormund die Namensänderung für den Namen beantragen.

Nach erfolgreicher Änderung des Vornamens muss dieser auf allen wichtigen Dokumenten ebenfalls geändert werden. Dies betrifft nicht nur den Personalausweis und die Geburtsurkunde. Die entsprechende Änderung nimmt ebenfalls das Standesamt, beziehungsweise das Einwohnermeldeamt vor. Der Führerschein hingegen muss bei der Führerscheinstelle geändert werden.

Begründung: Wie formuliere ich einen Antrag auf Namensänderung?

Im Grunde genommen müssen Sie den Namensänderung Antrag nicht selbst formulieren. Generell bieten die Standesämter einen Vordruck an, den Sie nur noch ausfüllen müssen. Wichtig ist nur, dass Sie sich vorab informieren, welche Gründe überhaupt akzeptiert werden. So wird ein Standesamt in München nicht akzeptieren, dass Sie nur deshalb eine Namensänderung des Vornamens vornehmen lassen möchten, weil Sie von Hamburg umgezogen sind und nun einen einheimischen Vornamen haben möchten.

Tipp: Rat beim Anwalt einholen
Sie können sich auch bei einem Anwalt erkundigen, welche Namensänderung Gründe akzeptiert werden. Eventuell kann Ihnen der Anwalt bei der Formulierung der Begründung helfen.

Ebenso ist es in Deutschland – im Vergleich zu Österreich – nicht möglich, den Vornamen zu ändern, weil ein Adoptivkind einen anderen Vornamen haben möchte. Laut Namensänderungsgesetz benötigen Sie immer einen triftigen Grund, um mit ihrem Namensänderung Antrag erfolgreich zu sein.

Welche Unterlagen müssen bei einer Namensänderung vorgelegt werden?

Im Vordruck des Namensänderung Antrags wird auch vermerkt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. In der Regel handelt es sich um:

  • Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • eventuell psychologisches Gutachten oder Führungszeugnis

Das Führungszeugnis soll verhindern, dass Straftäter einen anderen Namen annehmen und so ihre Identität verschleiern. Das Gutachten wird notwendig, falls der Vorname aus psychologischen Gründen geändert werden soll.

Gründe, die eine Änderung rechtfertigen

Im Namensänderungsgesetz wurde nur vermerkt, dass ein triftiger Grund vorliegen muss, damit eine Namensänderung vorgenommen wird. Um welche Namensänderung Gründe es sich handeln muss, wird leider in keinem Artikel des Gesetzes verraten.

Im Allgemeinen muss einer der folgenden Gründe vorhanden sein, um mit dem Namensänderung Antrag erfolgreich zu sein:

  • der bestehende Vorname klingt lächerlich oder wird mit unanständigen Gedanken verbunden
  • der Vorname reizt andere dazu, die betreffende Person zu ärgern
  • wer transsexuell ist, darf seinen Vornamen ändern lassen. In diesem Fall muss jedoch die transsexuelle Neigung bereits seit einigen Jahren bestehen
  • das Geschlecht kann beim Vornamen nicht erkannt werden
  • der Vorname ist schwer auszusprechen oder schwierig zu schreiben
  • neuer Vorname nach einer Geschlechtsumwandlung
  • religiöse Gründe
  • Änderung der Schreibweise, zum Beispiel Markus in Marcus abwandeln
  • mehrere Vornamen mit einem Bindestrich zusammenführen oder Bindestrich streichen

Wie sieht es eigentlich aus, wenn mehrere Vornamen bestehen und zum Beispiel ein zweiter Vorname oder dritter Vorname gestrichen werden soll? Höchstwahrscheinlich ist es einfacher, einen Vornamen streichen zu lassen, wenn mehrere Vornamen vergeben wurden. Allerdings ist hier zu beachten, dass es heute nicht mehr einen Erst- und einen Zweit-Vornamen gibt. Jeder darf selbst entscheiden, welchen Namen er im Alltag nutzt. Das bedeutet, dass eine Gleichstellung mehrere Vornamen erzielt wurde. Somit muss kein Antrag gestellt werden, wenn jemand seinen Vornamen tauschen möchte und die Reihenfolge der Vornamen korrigiert. Wer jedoch kein Risiko eingehen möchte, von Beamten oder anderen Personen „falsch“, also mit dem nicht bevorzugten Vornamen angesprochen zu werden, der kann selbstverständlich einen Antrag auf Tausch der Vornamen stellen.

Welche weiteren Voraussetzungen oder Sondersituationen gibt es?

Nun möchten wir noch ein paar Sonderstellungen bekannt geben, die ebenfalls Gründe für Namensänderung (Vorname) darstellen:

  • traumatische Erlebnisse, die mit dem Vornamen zusammenhängen
  • Spätaussiedler
  • Ausländer
  • Namensänderung nach Einbürgerung
  • Baby Vorname ändern

Bei Spätaussiedlern und eingebürgerten Ausländern gibt es zwei Situationen, die eine Änderung des Vornamens berechtigen:

  • ausländische Vornamen, die umständlich klingen und schwer zu schreiben sind, dürfen geändert werden
  • wer nach dem Recht seines Heimatlandes einen bestimmten Vornamen führen dürfte, der kann diesen beantragen

Wer aus psychologischen Gründen einen anderen Namen haben möchte, der muss diese Tatsache eventuell mit einem psychologischen Gutachten belegen.

Theoretisch muss der Baby Vorname bei der Geburtsanzeige festgelegt werden. Können sich die Eltern nicht entscheiden, so haben Sie einen Monat Zeit, um einen Namen festzulegen. Sobald ein Vorname in das Geburtsregister eingetragen wurde, müsste eine Änderung beantragt werden. Ein triftiger Grund wäre, dass ein Elternteil nicht in der Lage war, einen Namen zu bestimmen.

Bei Namensänderung von Kindern zu beachten

Oft wünscht sich ein Kind einen anderen Nachnamen, weil ihm dieser nicht gefällt oder er deshalb gehänselt wird. Eine Änderung des Vornamen eines Kindes sollte nicht zu schnell oder leichtsinnig durchgeführt werden. Je älter das Kind, umso schwieriger wird es, Zeugnisse und andere wichtige Unterlagen als die eigenen vorzulegen. Sollte zudem ein gemeinsames Sorgerecht der nicht miteinander verheirateten Eltern vorliegen, so müssten beide dem Namensänderung Antrag zustimmen. Es könnte auch sein, dass das Jugendamt angehört wird, falls es aufgrund einer gewünschten Namensänderung zum Gerichtsverfahren kommt. In diesem Fall müssen extrem wichtige Gründe für die Änderung des Vornamens vorliegen.

Noch schwieriger wird es, den Nachnamen zu ändern. Dies funktioniert meist nur, wenn die Mutter einen neuen Partner heiratet und das Kind somit in einer neuen Familie lebt. Dann kann ein Antrag auf Einbenennung gestellt werden. Aber auch hier gilt, dass ein mit-sorgeberechtigter Vater seine Einwilligung erteilen muss.

Was kostet eine Änderung beim Vornamen?

Tipp: Kosten vorher erfragen
Auch die Ablehnung einer Namensänderung kann mit Kosten verbunden sein. Viele Standesämter raten daher, vorher anzufragen, um eine Einschätzung auf einen Erfolg zu erhalten.

Die Namensänderung Kosten liegen zwischen 2,50 Euro und 255 Euro. Die wenigsten Standesämter berechnen den Höchstsatz. Teilweise werden so hohe Kosten erwähnt, um einen voreiligen Namensänderung Antrag zu verhindern. Hinzu kommt natürlich der Aufwand: Soll nur ein Buchstabe geändert werden, dann fallen die geringsten Kosten an. Aber auch dies zieht Folgekosten nach sich, indem weitere Unterlagen wie Geburtsurkunde und Personalausweis geändert werden müssen. Die Änderung der Geburtsurkunde könnte 11 Euro kosten, die Änderung des Personalausweises sogar 30 Euro.

Wer ohne Heirat oder ohne Scheidung seinen Nachnamen ändern möchte, der kann dies ebenfalls nur aus triftigen Gründen tun. Die Namensänderung Kosten können dann bis zu 1022 Euro betragen. Generell gilt, dass Sie eine Änderung des Vornamens nicht online beantragen können. Sie müssen hierzu immer persönlich bei Standesamt erscheinen. Manche Standesämter bieten jedoch online einen Antrag an, den Sie ausdrucken können. Dies verringert den Zeitaufwand des persönlichen Termins.

Wer zahlt eine Namensänderung?

Die Namensänderung Kosten müssen natürlich von demjenigen übernommen werden, der den Antrag stellt.

Diese Unterlagen können Sie schnell online beantragen

Namensänderung Vorname: online Unterlagen, Gründe, Voraussetzungen und Kosten des Antrags
Viele Dokumente, diese Sie für eine Namensänderung benötigen, können Sie online anfordern.

Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, die Sie zusammen mit dem Antrag auf Namensänderung des Vornamens vorlegen müssen? Sehr oft trifft dies auf die Geburtsurkunde zu. Diese können Sie in allen großen Städten, zum Beispiel Berlin, Bremen und Köln, auch online beantragen. Gehen Sie hierzu auf die Internetseite des entsprechenden Standesamtes und beantragen Sie die benötigten Unterlagen online.

Wo finde ich weitere Informationen über die Namensänderung Vorname?

Viele Bundesländer wie Bayern, NRW und Niedersachsen informieren auch online über die Möglichkeiten einer Namensänderung. Diese Informationen helfen Ihnen auch dabei, eine Begründung zu formulieren, da Sie ausführlich über alle Voraussetzungen informiert werden. Denken Sie immer daran, dass auch eine Ablehnung Ihres Antrags Namensänderung Kosten verursacht. Gehen sie daher bereits beim Namensänderung Antrag auf Nummer sicher.

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