Namensänderung: Kosten und online Unterlagen zur Änderung von Vornamen und Nachnamen

Ein anstößiger oder Witztiraden auslösender Name kann für Betroffene häufig eine Belastung sein. Ebenso verhält es sich ab und an mit einem typischen Allerweltsnamen wie Maier, Müller oder Schmidt. Damit niemand mit dieser Bürde leben muss, bietet die deutsche Gesetzgebung die Möglichkeit zur Namensänderung und regelt die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten. Welche Gründe für einen Namenswechsel ausschlaggebend sein können, was die Änderung des Vor- und Nachnamens kostet, und weitere wichtige Fakten können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.


Wer hat das Recht, seinen Namen zu ändern?

Abgesehen von der Änderung des Nachnamens nach Hochzeit oder nach Scheidung, können all diejenigen eine Namensänderung beantragen, die hierfür triftige Begründungen vorlegen können. Gesetzlich festgelegt sind diese sowie das dazugehörige Verfahren im Namensänderungsgesetz (NamÄndG) sowie in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV).


Wo wird der Antrag zur Namensänderung gestellt?

Für den Verwaltungsakt ist die Namensänderungsbehörde des Wohnortes zuständig. Diese ist in aller Regel beim entsprechenden Bürger- oder Standesamt ansässig.


Wie hoch sind die Kosten bei Namensänderungen?

Die Namensänderung Kosten in Deutschland sind in zwei Kategorien einzuteilen: die Kosten bei Änderung Nachname und die Kosten bei Änderung Vorname, wobei die Preisunterschiede zwischen beiden beträchtlich sind. Erstgenannte schlägt mit bis zu 250,00 Euro und Zweitere mit bis zu 1.022,00 Euro zu Buche.


Was sind gesetzlich anerkannte Gründe für eine Namensänderung?

Namensänderung: Kosten und online Unterlagen zur Änderung von Vornamen und Nachnamen
Zu den häufigsten Gründen einer Namensänderung gehören Hochzeit und Scheidung.

Wer einfach keine Lust mehr auf seinen Vor- oder Nachnamen hat und ihn deswegen ändern möchte, der hat kaum Aussicht auf Erfolg. Vielmehr müssen wichtige Gründe vorliegen. Als Grundlage hierfür gelten das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) sowie die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV). Die wichtigen Gründe sind in mehreren Artikeln im fünften Abschnitt der (NamÄndVwV) zusammengefasst. Eine Namensänderung ist auf der Basis der Vorschrift vereinfacht ausgedrückt in folgenden Fällen möglich:

  • nach Hochzeit
  • nach Scheidung
  • wenn ein Kind den Familiennamen der Eltern oder eines Teils der Eltern annehmen soll
  • wenn ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte seinen Geburtsnamen oder vorherigen Familiennamen zurückhaben möchte

Darüber hinaus gibt es verschiedene Fallgruppen, die eine Namensänderung rechtfertigen können. Die wichtigsten fassen wir in folgender Tabelle für Sie zusammen. Sie gelten im Großen und Ganzen auch für die Änderung des Vornamens.

Gründe Erklärung
Verwechslungsgefahr
  • Familienname kommt im engeren Lebensbereich mehrfach vor, sodass begründete Verwechslungsgefahr besteht (Sammelnamen, wie etwa Maier, Müller, Schmidt)
Risiko von Lächerlich- oder Anstößigkeit
  • Familiennamen wirken für die Mehrheit lächerlich, klingen anstößig oder geben Anlass zu unschönen Wortspielen   (Maßstab zur Entscheidung basiert auf allgemeiner Erfahrung)
Schwierigkeit in der Aussprache und/oder Schreibweise
  • ein Familienname ist schwierig zu schreiben und/oder auszusprechen
  • auch bei Doppelnamen und extrem langen Namen
fremdsprachige Namen
  • wenn diese schwierig zu schreiben oder auszusprechen sind beziehungsweise bei Doppelnamen oder sehr langen    Namen
nach der Einbürgerung von Ausländers
  • wenn die fremdländische Herkunft des Familiennamens sehr deutlich ist, aber aus dem Gesichtspunkt aber wegen der Eingliederung ein unauffälliger Name wichtig ist
Straftäter/-opfer
  • wenn der Familienname mit einer Straftat, die in einer Berichterstattung präsent ist/war, in den Zusammenhang gestellt werden kann
  • auch zum Schutz und zur Förderung der Resozialisierung eines Täters möglich
Anpassung des Namens eines Kindes
  • gilt gleichermaßen für das eheliche und das nicht-eheliche Kind
  • zum Beispiel: bei Heirat der Ehepartner, nach Eheauflösung, bei einem Pflegekind, das den Namen der Eltern oder eines Elternteils annehmen soll
Verfolgung und Unterdrückung
  • bei zwangsweisen Einführungen von  Familiennamen kann die Rückführung zum ursprünglichen Familiennamen gewährt werden
bei Transsexualität oder nach Geschlechtsumwandlung
  • basierend auf Transsexuellengesetz (TSG)
  • Antrag beim Amtsgericht einzureichen
  • vom Gericht beauftragter Gutachter ist an der Entscheidungsfindung beteiligt

Was kosten Namensänderungen im Allgemeinen?

Tipp: Sonderzeichen
Wenn der eigene Familienname ein „ss“ oder „ß“ enthält und dies immer wieder zu Schwierigkeiten in der Schreibweise führt, kann ebenfalls eine Namensänderung beantragt werden. Dies ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Sachverhalte nicht gemäß dem Personenstandsrecht auf eine andere Art und Weise gelöst werden kann.

Sowohl die allgemeinen Kosten bei Änderung Nachnamen als auch die Kosten bei Änderung Vornamen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist der Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Abhängig davon, ob der Vorname oder Nachname geändert werden soll, muss man mit einem Kleinstbetrag von 2,50 Euro bis hin zu Kosten in Tausenderhöhe rechnen.

Abgesehen von den grundsätzlichen Kosten ist eine Namensänderung mit Folgeausgaben verbunden. Diese betreffen vor allem die Übertragung des neuen Namens in wichtige Papiere, wie etwa in den Personalausweis, den Führerschein, die Zulassungsbescheidung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie in das Grundbuch (formloser Antrag genügt, Kosten für Namensänderung im Grundbuch: circa 10,00 Euro).

Wie hoch sind die Kosten bei Namensänderung (Nachname)?

Die Kosten bei Änderung Nachname betragen im Normall zwischen 2,50 Euro und 1.022,00 Euro. Berlin und Niedersachsen gehen beispielsweise mit dieser Spanne konform. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So nehmen die Behörden in Hessen ihren Bürgern sogar 440,00 Euro bis 1.300,00 Euro ab.

Wie hoch sind die Kosten bei Namensänderung (Vorname)?

Die Änderung von Vornamen ist im Gegensatz zu den Nachnamen deutlich günstiger. Je nach Verwaltungsaufwand fallen hierfür, beispielsweise in NRW, circa 2,50 Euro bis 255,00 Euro an.

Zur Information: Die Namensänderung Kosten Deutschland unterscheiden sich dahingehend von denen des Nachbarn Österreich, dass beispielsweise in Wien pauschale Beträge für die erforderlichen Dokumente (Antrag 14,30 Euro und Bewilligungsgebühr 545,60 Euro) abgerechnet werden. Das gilt gleichermaßen für die Änderung von Vor- und Nachnamen.

Wer zahlt die Namensänderung?

Achtung: Auch bei Ablehnung fallen Kosten an!
Auch wenn ein Antrag auf Namensänderung von der Behörde abgelehnt wird, fallen Gebühren an. Sie richten sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand und liegen bei 10 bis 50 Prozent der eigentlichen Verwaltungsgebühr.

Der Kostenaufwand für eine Namensänderung wird in der Regel vom volljährigen Antragsteller getragen. Das ist ebenfalls der Fall, wenn das Kind nach der Hochzeit oder der Scheidung den jeweiligen Familiennamen annehmen soll. Dasselbe gilt für Pflegekinder, die in der Familie leben.

Welche Papiere benötigt man zur Namensänderung?

Der Antrag auf Namensänderung kann erst in das eigentliche Verfahren geben, wenn der Behörde bestimmte Unterlagen vorliegen. Das sind:

  • ein gültiges Ausweispapier mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass)
  • eine aktuelle Aufenthalts-/Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes
  • eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde des Antragsstellers sowie aller Personen, bei denen ein Namenswechsel durchgeführt werden soll

Abhängig vom jeweiligen Fall beziehungsweise dem Grund für die Namensänderung müssen zudem diese Papiere vorgelegt werden:

  • Eheurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Sorgerechtserklärung für das Kind

Welche Unterlagen kann man kostengünstig online beantragen?

Um die nötigen Unterlagen zu beschaffen, steht Ihnen nicht zwingend ein Behörden-Marathon bevor. Vielmehr lassen sich viele Papiere bequem online beantragen. Möglich ist dies beispielsweise bei beglaubigten Abschriften oder den Originalen dieser Dokumente:

  • Geburtsurkunde (auch international)
  • Eheurkunden (auch international) (mit oder ohne Scheidungsvermerk)
  • Urkunden aus Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunden (auch international)

In welchen Lebensbereichen ist die offizielle Urkunde zur Namensänderung besonders wichtig?

Namensänderung: Kosten und online Unterlagen zur Änderung von Vornamen und Nachnamen
Viele der benötigten Dokumente können Sie inzwischen problemlos über das Internet beantragen.

Ist die Namensänderung vollzogen, gilt es, den Wechsel des Vor- oder Familiennamens auf die persönlichen Dokumente übertragen zu lassen. Neben dem Personalausweis und dem Führerschein müssen zum Beispiel auch die Fahrzeugpapiere geändert werden. Hierzu geht man für gewöhnlich mit der Namensänderungsurkunde zur Zulassungsstelle. Weitere entsprechende Mitteilungen sollten an folgende Stellen gehen:

  • Bank (bei der Direktbank comdirect geht das zum Beispiel mit einem speziellen Formular)
  • Grundbuchamt, wenn Eigentum vorhanden ist (Kosten für Namensänderung im Grundbuch: circa 10,00 Euro)
  • Einwohnermeldeamt
  • Arbeitgeber
  • Krankenkasse
  • Ärzte
  • Versicherungsgesellschaften
  • Mieter/Vermieter

Versäumt man die Umschreibung des Personalausweises nach Scheidung oder Heirat beziehungsweise des Reisepasses nach Scheidung oder Heirat , kann es schon vor dem Urlaub von Pauschalreise und Co. zu unangenehmen Schwierigkeiten kommen. Weder lässt sich das Flugticket korrekt ausstellen noch kann man die Reise ohne Zusatzkosten umbuchen. Die meisten Fluggesellschaften und Reiseanbieter, wie zum Beispiel VTours, Emirates, Ryanair, Laudamotion und Opodo verlangen an dieser Stelle entsprechende Gebühren.

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